Tristkogel Challenge

MountainbikingBerglaufOrientierung

GRAVEL BIKES, ZEITLIMIT, GATTERL UND SONSTIGE REGELÄNDERUNGEN

AP-1RX8397BS2111_news © Hugo Silva for Wings for Life World Run

Die Frage, was als „Mountainbike“ gemäß dem Veranstaltungsreglement gilt, hat uns, im Gegensatz zu einigen Athleten, bisher kaum beschäftigt. Jedenfalls soll es den Teilnehmern überlassen sein, ob sie auf eine bergablastige Strecke spekulieren und mit einer vollgefederten „Downhillmaschine“ anrücken, ober lieber ein Rad mit Minimalgewicht durch die Gegend tragen. Aus diesem Grund wurde bei der Pflichtausrüstung das Wort „Mountainbike“ durch „Fahrrad“ ersetzt, wodurch Diskussionen bei der gestrengen Ausrüstungskontrolle der Vergangenheit angehören werden. Geprüft wird zukünftig, ob das Bike fahrtüchtig und gut gewartet ist und ob kein Elektroantrieb verbaut wurde. Sonstige elektronische Komponenten (z.B. Schaltungen) sind jedoch zulässig.

Da das Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern die Grundlage für die Durchführung der Veranstaltung ist, werden der respekt- und rücksichtsvolle Umgang mit dem Eigentum anderer und ein diesbezügliches Verständnis von den Teilnehmern verlangt. Aus diesem Grund wurde im Reglement ergänzt, dass das Betreten und Befahren von (ungemähten) Wiesen, das Unterlassen des Schließens von Gattern bei Weideflächen und dergleichen anlog zu Sperrflächenbetretungen mit Zeitstrafen geahndet wird.

Als dritte Änderung wurde im Reglement eingeführt, dass (abhängig vom Anteil der Radstrecke an der anzunehmenden Gesamtzeit des Rennens) ein Zeitpunkt festgelegt wird, an dem die Teams die Wechselzone passiert haben müssen. Die Festlegung erfolgt so, dass ein Erreichen des Zieles bei korrektem Passieren der Berglaufcheckpoints bis zum Zielschluss nicht mehr zu erwarten ist.
Das Zeitlimit wird beim Briefing bekanntgegeben und ist auf der Karte für den Streckenabschnitt „Mountainbike“ aufgedruckt.