Tristkogel Challenge

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1. DISQUALIFIKATION 2020 STEHT IM RAUM!

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Seit vielen Wochen wurde seitens der Rennorganisation kommuniziert, dass die Anmeldung für die Tristkogel Challenge 2020 ab dem 1. Februar möglich ist. Ein Team hat jedoch die Tatsache, dass dies bereits am Vorabend technisch möglich war (auch die Veranstalter werden älter und brauchen ihren Vormitternachtsschlaf), schamlos ausgenutzt und sich bereits im Jänner einen der kontingentierten Startplätze gesichert. Dieser „Frühstart“ wurde vorsätzlich provoziert, um sich einen Vorteil gegenüber allen anderen, die sich an die Regeln halten, zu schaffen. Diese Vorgehensweise verstößt offensichtlich gegen den Abs. 15 der Wettkampfbedingungen („Vorsätzliches unsportliches Verhalten wird entsprechend der Schwere des Vergehens mit Zeitstrafen - bis hin zur Disqualifikation - geahndet.“). Somit wird vom Schiedsgericht innerhalb der nächsten Wochen zu klären sein, ob das betroffene Team zugelassen wird bzw. ob eine andere Strafe (z.B. Addieren der Zeitspanne des Frühstarts zur Endzeit) verhängt wird.
Da das Verfahren noch im Schwebe ist und dem Team nach dem Spruch des Tristkogel Challenge - Schiedsgerichts noch die Beschwerde an den internationalen Sportgerichtshof in Lausanne offensteht, kann seitens der Veranstalter zum jetzigen Zeitpunkt die Identität der betroffenen Athleten nicht bekanntgegeben werden. Aus diesem Grund wurden diese (sowohl Gesichter, als auch Startnummern) auf dem veröffentlichen Bildmaterial unkenntlich gemacht.

Anmerkung des Webseitenbetreuers: Das Foto in der Rubrik „Wettkampfbedingungen“ wurde seit Dezember 2017 nicht geändert und steht in keinem Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren des unabhängigen Schiedsgerichts.